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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Allgemeine Bestimmungen (b) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehen-
(a) Vereinbarungen – insbesondere soweit sie diese Bedingungen ab- vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leis- de Ansprüche anzurechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestat-
ändern – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. tung), werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und tet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Scha-
(b) Unsere sämtlichen – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistun- gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leis- den als vorstehende Pauschale entstanden ist.
gen einschließlich Vorschläge, Beratungen und sonstiger Nebenleis- tung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir be- (d) Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und diese zu be-
tungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Bedin- rechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits rechnen.
gungen und ausschließlich an natürliche oder juristische Personen erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstat-
oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Ver- ten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht § 6. Eigentumsvorbehalt
trags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein (a) Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis
Tätigkeit handeln (Unternehmer). Einkaufs- und/oder Bestellbedingun- kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen zur Erfüllung aller Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Sal-
gen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn doforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen gegen
(c) Technische und betriebliche Angaben über Gewicht, Abmessungen, wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.. den Besteller zustehen.
sonstige Leistungs- und Verbrauchsdaten in unseren Prospekten, Zeich- (c) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetz- (b) Der Besteller hat die Pflicht, die Vorbehaltsware in einwandfreiem
nungen und Veröffentlichungen dienen nur der generellen Information, lichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Be- Zustand zu erhalten und erforderlich werdende Reparaturen unver-
es sei denn, im Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung ist hierauf steller erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Besteller züglich durch Fachfirmen ausführen zu lassen; er hat uns jederzeit
Bezug genommen; hierin liegt jedoch nicht die Zusicherung einer Ei- pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Scha- Auskünfte über die Vorbehaltsware, insbesondere auch hinsichtlich
genschaft. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unter- denspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs des jeweiligen Standortes, bekannt zu geben. Wir sind berechtigt, den
lagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5 % Standort der Vorbehaltsware jederzeit zu betreten; wo erforderlich, wird
Dritten nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden. des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis der Besteller uns oder unseren Bevollmächtigten jederzeit Zutritt zum
(d) Sofern sich nach Angebotsabgabe aufgrund neuer oder geänder- vorbehalten, dass dem Besteller gar kein Schaden oder nur ein wesent- Standort der Vorbehaltsware verschaffen. Der Besteller darf die Vorbe-
ter rechtlicher Vorschriften oder neuer Forderungen von Behörden und lich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. haltsware nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung veräu-
Prüfstellen Änderungen der vertraglichen Verpflichtungen ergeben, ist (d) Die Rechte des Bestellers gem. § 8 dieser Bedingungen und unsere ßern, verpfänden, sicherungsübereignen, vermieten oder anderweitig
der Vertrag unter Berücksichtigung der Belange beider Parteien anzu- gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungs- überlassen oder verändern oder den uns gemeldeten Standort verän-
passen. pflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung dern. Der Besteller ist verpflichtet, uns von jeder Gefährdung unseres
und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt. Eigentums unverzüglich zu benachrichtigen, insbesondere wenn ein
§ 2. Preis, Zahlung, Sicherheit Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zu-
(a) Die Preise schließen Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstige § 5. Gefahrübergang, Versand griffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die Vorbehaltsware erfolgen.
Nebenkosten (Lagerung, Fremdprüfung) nicht ein. Hinzu kommt die (a) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lie- (c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. ferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den
(b) Die Zahlungen müssen zu den vereinbarten Terminen bar ohne je- des Bestellers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort ver- gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die
den Abzug bei uns eingehen. sandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, Vorbehaltsware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlan-
(c) Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis ste- sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transport- gen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung
hen dem Besteller nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestrit- unternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Vorbehalts-
ten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gegenrechte des Bestellers aus (b) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlech- ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt
Mängeln der Lieferung oder Leistung bleiben unberührt. terung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Besteller der Besteller den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur
(d) Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine fallen Verzugszinsen in über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen geltend machen, wenn wir dem Besteller zuvor erfolglos eine angemes-
gesetzlicher Höhe an. Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die sene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung
(e) Bei Zahlungsverzug oder bei Gefährdung unserer Forderungen Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spedi- nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Wir sind in diesen
durch Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers sind teur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung Fällen berechtigt, die sofortige Herausgabe auf Kosten des Bestellers
wir berechtigt, Sicherheiten zu verlangen. Wir sind auch in diesem Fall bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart unter Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechte zu verlangen. Der
auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gel- Besteller gewährt uns schon jetzt unwiderruflich Zutritt zum Standort
gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. ten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des der Vorbehaltsware und ermächtigt uns, diese zurückzunehmen.
Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht (d) Der Besteller ist bis auf Widerruf gem. unten (cc) befugt, die un-
§ 3. Verpackung es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist. ter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Ge-
Sofern nicht anders vereinbart wird dem Besteller die Verpackung (c) Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwir- schäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem
gesondert in Rechnung gestellt. Stattdessen können wir – unter Be- kungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
rechnung von Benutzungsgebühren und Pfand – Rückgabe der Verpa- Besteller zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des (aa) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung,
ckung verlangen. hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeug-
§ 4. Termine, Erfüllungshindernisse (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale nisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei
einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter
Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Vertragspreises pro angefange-
(a) Die Termine gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger ner Kalenderwoche bis maximal insgesamt 5 %, beginnend mit der Lie- deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Ver-
Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, insbesondere der Bei- ferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versand- hältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder ver-
bringung aller vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen und
Genehmigungen, der evtl. Freigabe von Zeichnungen und des pünkt- bereitschaft der Ware. Im Falle der endgültigen Nichtabnahme beträgt bundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das
lichen Eingangs einer etwa vereinbarten Anzahlung sowie der recht- der maximale pauschale Entschädigungsanspruch 10 %. Der Nachweis Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbe-
(bb) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses ent-
zeitigen Bestellung einer etwa vereinbarten Sicherheit.
sondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, stehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt ins-
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